Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten. Dies entschied der BFH (Az. IX R 6/24).
Jahresbericht 2024 – Kommission für Qualitätskontrolle bereit für CSRD-Umsetzung
Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2023: 2.730). In diesen Praxen waren am Jahresende nach 62 % im Vorjahr nunmehr