Der BFH legt dem EuGH Fragen vor, ob es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenem Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr anzumelden handelt, sodass die Befreiung von Einfuhrabgaben nicht gewährt werden kann, da die Bedingungen des Art. 150 Abs. 2 ZK nicht erfüllt sind und dies wirkliche Folgen für das reibungslose Verfahren der passiven Veredelung hat (Az. VII R 27/21).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür