Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der BFH entschieden (Az. IX R 5/23).
Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen
Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 ein Konto eröffnet hatte, hat keinen Anspruch mehr auf dieses Konto. Alle Ansprüche seien seit