BFH: Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig

Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der BFH entschieden (Az. IX R 5/23).

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