Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken ist, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt (Az. IV R 11/20).
39 % der Ehepaare wählten 2020 die Steuerklassenkombination III und V
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wählten von den insgesamt rund 5,3 Mio. zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit knapp 2,1 Mio. Paare (39