Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Ermittlung von Verwaltungsvermögen geleistete Anzahlungen „andere Forderungen“ i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG darstellen (Az. II R 36/20).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1