Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Ermittlung von Verwaltungsvermögen geleistete Anzahlungen „andere Forderungen“ i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG darstellen (Az. II R 36/20).
DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei Bildungsleistungen
Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen verunsicherte die Praxis enorm. Ein neues BMF-Schreiben soll jetzt Klarheit schaffen. Besonders