Eine vom Arbeitgeber nicht ausgezahlte Energiepreispauschale ist vom Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für 2022 durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. So entschied der BFH (Az. VI S 24/23).
Steigende Energiepreise gefährden wirtschaftliche Erholung Deutschlands
Der eskalierende Krieg im Nahen Osten seit Anfang März 2026 erhöht die wirtschaftlichen Risiken für Deutschland deutlich. Eine aktuelle Analyse auf Basis des ZEW-Finanzmarkttests zeigt,