BFH: Gewerbesteuerliches Bankenprivileg für eine Konzernfinanzierungsgesellschaft

Wie der BFH entschied, kommt es für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen (Az. III R 55/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2026

Die Energiekosten sinken, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert und die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt