Wie der BFH entschied, kommt es für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen (Az. III R 55/20).
Keine Offenlegungspflicht für Referenzwert-Methodik bei Immobilienkrediten
Der EuGH hat entschieden, dass Banken bei Immobilienkrediten nicht verpflichtet sind, die Einzelheiten der Methodik eines rechtlich geregelten Referenzindexes wie dem WIBOR gegenüber Verbrauchern offenzulegen