Der BFH hatte zu entscheiden, ob die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG darstellen (Az. III R 39/21).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein