BFH: Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG

Der BFH hatte zu klären, ob für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend ist (Az. X R 16/23, X R 17/23).

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