Der BFH hatte zu klären, ob für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG der Steuerbilanzgewinn oder ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn maßgebend ist (Az. X R 16/23, X R 17/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese