Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf den Verkauf von Renn- und Turnierpferden Anwendung findet, die beim Einkauf als mehrjährige Pferde bereits angeritten waren bzw. über eine Ausbildung verfügten und während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Sportpferden weiter ausgebildet wurden (Az. XI R 37/22).
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass die Rückzahlungsforderung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers rechtmäßig ist (Az. S 16 AL 83/24).