Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Abgabe einer Steuererklärung nach einer Schätzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung um einen Änderungsantrag i. S. d. § 171 Abs. 3 AO handelt (Az. IV R 9/22).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden