BFH: Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, Ob Aufwendungen eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigungsfähig sind, wenn die betreffenden Objekte im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet wurden (Az. IX R 29/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Was ändert sich im November 2024?

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November 2024 veröffentlicht: u. a. weniger Bürokratie (BEG IV), zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten, Justizentlastung durch