Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit i. S. d. § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben. So der BFH (Az. V R 30/21).
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine