Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf Sparkassen privaten Rechts entsprechend anzuwenden ist (Az. I R 12/22).
Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins unterliegen dem persönlichen Steuersatz
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dies entschied