Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet. So der BFH (Az. IV R 27/19).
Inflationsrate im April 2026 voraussichtlich +2,9 %
Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2026 voraussichtlich +2,9 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber