Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. So der BFH (Az. III R 1/23).
Befragung: Unternehmen besorgt über neue Trump-Regierung
Die deutsche Wirtschaft geht davon aus, dass der Welthandel und ihre eigenen Geschäfte durch die zweite Amtszeit von Donald Trump negativ beeinflusst werden. Das zeigt