Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war. So der BFH (Az. III R 1/23).
Organschaft – Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S.
Das BMF setzt die EuGH-Urteile C-141/20, C-269/20 und C-184/23 sowie das BFH-Urteil V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) um und ändert den