Da der Wortlaut des § 27 Abs. 7 KStG keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos. Dies entschied der BFH (Az. I R 42/19).
Keine elektronische Kommunikation mit den Finanzbehörden mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach
Das FG Niedersachsen entschied, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid, der ausschließlich über das beA und beBPo eingelegt wird, mangels zulässiger elektronischer Übermittlungsform nach §