Der BFH hatte zur Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßiger Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i. S. des § 1 Abs. 5 GrEStG zu entscheiden (Az. II R 30/21).
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026
Das BMF gibt die für das Jahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV D 3 – S 1547/00006/007/021).