Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die zuvor rechtswidrige Entscheidung einer sachlich unzuständigen Ausgangsbehörde durch eine spätere Einspruchsentscheidung, die von einer sachlich und örtlich zuständigen Behörde erlassen wurde, geheilt werden kann (Az. III R 2/22).
Politische Unsicherheit bremst Konjunktur in Europa
Die Association of European Economic Research Institutes (AIECE), in der auch das IfW Kiel Mitglied ist, hat im Anschluss an die Frühjahrstagung 2025 in Oslo