Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob die Besteuerung der virtuellen Automatenspiele gegen das Verfassungs- bzw. Europarecht verstößt (Az. IX R 27/24).
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §