Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob zwischen dem Bachelor- und Masterstudium auch dann ein zeitlicher Zusammenhang besteht, wenn das Kind in der Zwischenzeit ein freiwilliges soziales Jahr ableistet. Die Erstausbildung ist mit dem vorherigen Ausbildungsabschnitt abgeschlossen, sodass der Kindergeldberechtigte in der Folgezeit einen Kindergeldanspruch nur dann behält, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist (Az. III R 10/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür