Der BFH hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt (Az. III R 43/22).
Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer Koblenz ist rechtens
Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer Koblenz gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind, abgewiesen (Az.