Der BFH hat erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden (Az. IX R 35/21).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht