Der BFH hatte zu klären, ob die von einem Medizinischen Dienst gegenüber anderen Medizinischen Diensten erbrachten Dienstleistungen in Form von Archivierungsleistungen und Schreibarbeiten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG steuerfrei sind (Az. V R 12/21).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,