Der BFH hatte zu entscheiden, ob dem Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Autovermieters der Nachweis obliegt, dass auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge, deren Verbleib ungeklärt ist, nicht zur Insolvenzmasse gehören, um eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Masse allein aufgrund der Haltereigenschaft des Schuldners abzuwenden (Az. IV R 18/21).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür