BFH: Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite – keine Liebhaberei im Umsatzsteuerrecht – Vorsteuerabzug auch bei Finanzierung der Eingangsleistungen durch Zuschüsse – keine Adressierung von Umsatzsteuerbescheiden an den bgA

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Zuschüsse, die eine Gemeinde für die Errichtung einer Anlegebrücke auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, echte Zuschüsse sind oder ob es sich um Entgelt eines Dritten handelt (Az. XI R 13/21).

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