BFH: Nichtberücksichtigung „finaler“ Verluste einer italienischen Betriebsstätte

Der BFH hatte zu entscheiden, ob abkommensrechtlich freigestellte „finale“ Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig sind (Az. I R 44/22).

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