BFH: Nichtberücksichtigung „finaler“ Verluste einer italienischen Betriebsstätte

Der BFH hatte zu entscheiden, ob abkommensrechtlich freigestellte „finale“ Verluste einer endgültig geschlossenen ausländischen Betriebsstätte mangels Vergleichbarkeit der Situation in- und ausländischer Betriebsstätten im Inland nicht abzugsfähig sind (Az. I R 44/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im März 2026

Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Die Bundesregierung zeigt