Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG eine eigenständige Korrekturnorm ist, die eine Änderung auch dann gestattet, wenn die Beteiligten im Veranlagungsverfahren zu Unrecht davon ausgegangen sind, dass Einkünfte abkommensrechtlich in Deutschland besteuert werden dürfen (Az. VI R 34/21).
Wirksamkeit einer Zuwendung von Todes wegen an einen den Erblasser behandelnden Arzt trotz berufsständischen Zuwendungsverbotes
Der BGH hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt