Der BFH hatte zu klären, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein kann und ob die Gewinnabführung einer „verunglückten Organschaft“ steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist (Az. I R 17/21).
Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern
In seiner am 19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar