BFH: Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln können zu verdeckter Gewinnausschüttung führen

Der BFH hat entschieden, dass mit Blick auf sog. Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann (Az. I R 41/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge