Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt. Dies entschied der BFH (Az. IV R 14/23).
KMU wiesen Ende 2025 mehr Umsatz und Gewinn auf
Zum Jahresende 2025 haben sich die Umsätze und Gewinne in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn verbessert. Dagegen trübte sich das Investitionsverhalten