Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. So entschied der BFH (Az. II R 38/20).
Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entspricht dies einem