Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden darf, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat (Az. IV R 22/22).
Adventskalender mit Erotik-Artikeln: Kein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Materialbeschreibung
Das LG Flensburg hat entschieden, dass beim Verkauf von Adventskalendern mit Erotik-Artikeln kein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Angaben zum Material im Inneren von mit Silikon ummantelten