Der BFH hatte die Frage zu klären, ob die Gewährung einer Corona-Soforthilfe, die unter einer (bedingten) Rückzahlungsverpflichtung steht, im Zeitpunkt der Zahlung eine Betriebseinnahme bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG darstellt (Az. VIII R 4/25).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese