Der BFH hatte sich u. a. mit der Frage zu befassen, ob die Vorsteuer bei einem Betrieb gewerblicher Art bei anteiliger nichtunternehmerischer Verwendung von Eingangsleistungen für die Fremdenverkehrswerbung zu kürzen ist (Az. XI R 33/21).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden