Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. So entschied der BFH (Az. VI R 1/22).
Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin
Der DStV fordert gegenüber dem BMF mehr Praktikabilität und frühzeitige Rechtssicherheit bei Aktivrente, Kassenpflichten und Grunderwerbsteuerreformen und mahnte insbesondere realistische Übergangsregelungen sowie eine stärkere Einbindung