BFH: Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG und § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG in einem sog. Altfall als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zum erneuten Anlaufen der Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO führt (Az. IV R 1/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Löschungsanspruch gegen „Facebook“

Wird ein Nutzerkonto bei „Facebook“ ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten, besteht lt. OLG Frankfurt nicht nur ein Anspruch