Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 EStG nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Dies entschied der BFH (Az. VI R 4/22).
Bundesrat: Mutterschutz auch bei Fehlgeburten
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten. Es tritt am 01.06.2025 in Kraft.