Der BFH hat zur Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen und zur Einheitlichkeit der Leistung Stellung genommen (Az. V R 4/22).
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet