BFH: Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens vorliegt (Az. V R 32/24).

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