BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer steuerfreie Umsätze im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL (oder evtl. nach einer nationalen Regelung) ausführt (Az. XI R 5/24).

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