Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob § 24 Abs. 2 DVStB dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit genügt, obwohl darin lediglich eine Mindestzahl an Prüfern festgelegt ist und nicht die konkrete Anzahl der Prüfer (Az. VII R 15/21).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür