Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob § 24 Abs. 2 DVStB dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit genügt, obwohl darin lediglich eine Mindestzahl an Prüfern festgelegt ist und nicht die konkrete Anzahl der Prüfer (Az. VII R 15/21).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht