Eine erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG auch dann, wenn es nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Dies entschied der BFH (Az. III R 42/22).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für das Jahr 2026
Die WPK gibt die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026 bekannt.