§ 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Dies entschied der BFH (Az. IX R 9/23 (IX R 38/15)).
Importpreise im Dezember 2025: -2,3 % gegenüber Dezember 2024
Die Importpreise waren im Dezember 2025 um 2,3 % niedriger als im Dezember 2024. Dies war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat seit März 2024