Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt (Az. VIII R 23/20).
Rat der EU einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Data Act
Der Rat der EU hat sich am 24.03.2023 auf ein Verhandlungsmandat zum Data Act geeinigt. Der Rat behält in seiner Positionierung die Grundprinzipien des Entwurfs