Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt (Az. VIII R 23/20).
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb