Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i. V. m. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht einbehalten wird. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 32/21).
Immer weniger mittelständische Unternehmen wollen einen Kredit aufnehmen
Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 Prozent der Mittelständler in Deutschland sind lt. KfW grundsätzlich