Der BFH entschied u. a., dass sonstige Rücklagen i. S. v. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG alle Rücklagen sind, die nicht im steuerlichen Einlagekonto i. S. v. § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind (Az. VIII R 41/23).
Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen
Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden